Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Elz. Wird von der Feuerwehr ein Wespennest entfernt, müssen Elzer Bürger künftig nicht auf eine Rechnung warten ...

In der von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossenen Gebührensatzung für die Feuerwehren wurde ein „Ausnahmeparagraph“ aufgenommen. Paragraph 9 besagt: „Von der Erhebung von Gebühren kann abgesehen werden, wenn die Leistung der Feuerwehr zeitlich planbar ist und der Dorfgemeinschaft, Elzer Vereinen oder der Aufrechterhaltung von Traditionen (zum Beispiel durch Absichern von Umzügen) dient. Gleiches gilt für Bagatelleinsätze, die zeitlich planbar oder ohne technischen Aufwand abgearbeitet werden können, zum Beispiel das Entfernen von Wespennestern beim Vorliegen einer Gefahr für Menschen. Diese Ausnahme gilt nicht für behördlich angeordnete Brandsicherheitsdienste.“ Die Satzung enthält auch wie bisher eine Härtefallregelung.

Änderungsbedarf bestand bei den Gebühren. Die neuen Gebühren nehmen die aktuelle Rechtslage auf und orientieren sich an der Musterberechnung sowie hessischen Mittelwerten. Neu aufgenommen wurde ein pauschaler Satz für Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen von 650 Euro.

Nachstehend einige weitere Gebührensätze pro 15 Minuten: Hilfeleistung je Einsatzkraft 6 Euro, Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 3 Euro, Einsatzleitwagen 12 Euro, Mannschaftstransportfahrzeug 10 Euro, Löschgruppenfahrzeuge 34 und 45 Euro, Drehleiter 62 Euro, Rüstwagen 34 Euro, Gerätewagen 10 Euro, Schlauchanhänger 5 Euro, Wasser-Anhänger 5 Euro. (bl)

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 


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