Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Waldbrunn. Die Feuerwehr kommt nicht immer umsonst: Wenn die Helfer "nur" eine Katze vom Baum holen oder einen Dackel aus dem Fuchsbau - dann schickt die Kommune nachher eine Rechnung ...

Feuerwehr kommt nicht immer umsonst

Von Christof Hüls

Der Waldbrunner Gemeindebrandinspektor Stefan WingenbachBild: Der Waldbrunner Gemeindebrandinspektor Stefan Wingenbach

Eine Feuerwehr zu unterhalten, bedeutet einen erheblichen Aufwand. Das sei wohl der Grund für die festen Abrechnungsregeln im Brandschutzgesetz, vermutet der Waldbrunner Gemeindebrandinspektor Stefan Wingenbach. Im Durchschnitt viermal im Jahr listet Wingenbach in seinem Einsatzbericht Kosten auf, die nachher zu einer Rechnung führen.

Der Gemeindebrandinspektor konstruiert ein Beispiel, kein aus der Luft gegriffenes: Bei der Leitstelle melden Anrufer ein Feuer mitten im Wohngebiet. Nach einem genau festgelegten Plan und mit Computerhilfe alarmiert der Leitstellen-Mitarbeiter die Feuerwehren. In einem solchen Fall rücken alle fünf Waldbrunner Wehren mit bestenfalls 98 Mann aus und obendrein rollt die Drehleiter aus Hadamar aus. Trifft diese geballte Einsatzmacht dann auf ein nicht angemeldetes Gartenfeuer, wird’s teuer.

Die Gebührenordnung der Gemeinde Waldbrunn schreibt genau vor, was wieviel kostet: Das kleinste Fahrzeug im Fuhrpark, ein Tragkraftspritzenwagen mit Wassertank, schlägt mit 75 Euro pro Stunde zu Buche, ein Tanklöschfahrzeug kostet stündlich 120 Euro. Die erste Stunde zählt voll, nachher wird im 15-Minuten-Takt abgerechnet. Hinzu kommen 22,50 Euro pro Einsatzkraft und Stunde. Falls die freiwilligen Kräfte an ihrem Arbeitsplatz alles stehen- und liegenlassen mussten, können erhebliche Summen oben drauf kommen. Auch was die Wehrleute an Material verbrauchen, zum Beispiel zum Abstreuen einer Ölspur, kommt auf die Rechnung.

Menschenrettung frei

Wingenbach beruhigt: Bei Feuern in Wohnhäusern oder immer wenn Menschenleben in Gefahr sind, bleibe die Leistung der Feuerwehr kostenfrei. Das lege er auch im Zweifel eher im Sinne der Betroffenen aus. Im vergangenen Jahr beispielsweise war ein Auto mit fünf jungen Leuten von der Straße abgekommen und hatte sich mehrfach überschlagen. Mehrere Insassen trugen Knochenbrüche davon. Die Feuerwehr musste eine eingeklemmte Person aus dem Auto herausschneiden. Wingenbach sagt: „Die waren schon bestraft genug.“

In anderen Fällen verhält sich der Feuerwehr-Chef weniger gnädig. Vor etwa fünf Jahren mobilisierte ein „Spaßanruf“ zur besten „Wetten-dass-Sendezeit“ am späten Samstagabend die komplette Waldbrunner Feuerwehr. Der Anrufer hatte von eingeklemmten Personen gesprochen, so dass das Maximal-Programm anlief: Rettungswagen, Feuerwehren, Polizei . . . Doch die fanden nur eine leere, absolut ruhige Straße im nächtlichen Nebel. Wingenbach berichtet: „Ich bin sofort mit meinem Stellvertreter nach Limburg auf die Leitstelle gefahren.“ Denn Notrufe werden aufgezeichnet. Die beiden Waldbrunner hörten sich die Aufnahme an und erkannten „eindeutig“ den Anrufer. Die nächste Fahrt ging zur Polizei. Wochen später verurteilte das Gericht den jungen Anrufer wegen Missbrauchs von Notrufen. Angesichts anderer Straftaten kamen Jugendarrest und mehrere hundert Euro Strafe heraus – und obendrein eine Rechnung der Gemeinde Waldbrunn im vierstelligen Bereich.

Ab 300 Euro aufwärts

Zurück zu dem Gartenfeuer: Nach genauen Regeln dürfen Garteninhaber zum Beispiel Baumäste verbrennen. Allerdings müssen sie ihre Pläne beim Ordnungsamt im Rathaus melden – das informiert die Leitstelle in Limburg. Wer sich nicht genau an diese Regeln hält, der riskiert einen Feuerwehr-Einsatz. Abrechnen darf Wingenbach allerdings nur, was nötig war (oder gewesen wäre), um das Gartenfeuer zu löschen. Doch auch für ein Fahrzeug mit sechs, sieben Mann kommen schnell 300 Euro Gebühren heraus. Das gilt auch für technische Hilfeleistungen, zum Beispiel entfleuchten Tieren.

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 


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