Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei. Limburg/Villmar. Ein 29-jähriger, aus Sachsen stammender Mann kam im vergangenen Jahr auf die Idee, sich seinen Lebensunterhalt unter anderem mit Einbruchdiebstählen zu finanzieren. Die Sache musste schiefgehen. Jetzt saß er als Angeklagter reumütig vor Gericht ...
 

Von Bernd Bude

Fünfmal war der Angeklagte laut seinem Geständnis ins Feuerwehrgerätehaus in Falkenbach eingebrochen, einmal war auch das Dorfgemeinschaftshaus Falkenbach Ziel eines Einbruchs, außerdem verschaffte er sich unberechtigten Zutritt in das Wohnhaus eines chinesischen Unternehmers. Die Beute im Feuerwehrgerätehaus und im Dorfgemeinschaftshaus war eher bescheiden. Meistens ließ der Angeklagte Lebensmittel, Kleingeräte, Erdnüsse und einmal auch Bargeld in Höhe von 230 Euro mitgehen. Diese Vorgänge wurden zumindest teilweise von einer Videokamera aufgezeichnet. Bei dem Wohnhauseinbruch soll der Angeklagte jedoch fündig geworden sein. Dem Opfer fehlten eine hochwertige Kamera, ein Flachbildschirm, Schmuck, eine Elfenbeinfigur, eine Modelleisenbahn und weitere kleinere Gegenstände.

Während der 29-Jährige gestand, die Wertgegenstände im Feuerwehrgerätehaus und im Dorfgemeinschaftshaus gestohlen zu haben, bestritt er, im Wohnhaus des Chinesen die technischen Geräte mitgenommen zu haben. Offenbar hat ein „Trittbrettfahrer“ die Notsituation des Angeklagten genutzt und die Geräte mitgenommen. Laut dem Vorsitzenden Dr. Karl-Heinz Schmidt läuft gegen eine andere Person ein Ermittlungsverfahren, die damit beauftragt war, auf das Wohnhaus während der Abwesenheit des Eigentümers aufzupassen.

Dabei hatte der Angeklagte wesentlich mehr Einbrüche verübt. Doch wurden Fälle, die im Vergleich zu den Anklagepunkten nicht ins Gewicht fallen, vorläufig eingestellt. Vom Richter zu seinen Motiven befragt, erklärte der Angeklagte, er habe bei einem Schnellrestaurant als Servicekraft angefangen und sehr wenig verdient. „Ich hatte ganz einfach nix zu essen und kam dann auf die blöde Idee“, sagte er. Er habe darauf gehofft, bei den Einbrüchen etwas zu trinken und Bratwurst vorzufinden. Gedanken habe er sich über die Entdeckung der Taten nicht gemacht.

Sein Geständnis und seine Reue sowie die Entschuldigungen, beispielsweise beim Falkenbacher Wehrführer, nutzten ihm nichts. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die wegen des erheblichen Vorstrafenregisters nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten plädiert. Verteidiger Björn Gärtner sah nicht zuletzt wegen einer positiven Sozialprognose vor allem in Bezug auf einen festen Arbeitsplatz noch die Chance, dem Angeklagten eine Bewährungszeit zuzubilligen. Nach dem Urteil behielt sich der Anwalt vor, Berufung einzulegen.

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 


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