Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei. Limburg-Weilburg. Groß! Rot! Laut! Das sind die Eindrücke, die ein Feuerwehrfahrzeug auf dem Weg zum Einsatzort wohl auslöst. Doch was macht einen Lastwagen erst zum Feuerwehrfahrzeug? Sicher nicht nur Blaulicht und Martinshorn ...
 

Jede Menge Technik steckt in einem HLF 20-16.
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Jede Menge Technik steckt in einem HLF 20-16.

Feuerwehrfahrzeuge sind nicht alle gleich. Es gibt unterschiedliche Größen und unterschiedliche Zweckbestimmungen. Generell kann man sagen, dass die Fahrzeuge öffentlicher Feuerwehr alle einer DIN-Norm unterliegen, die die Ausstattung vorschreibt, den Feuerwehren aber die Möglichkeit gibt, die Gerätschaften entsprechend ihren örtlichen Bedürfnissen anzuordnen. Eines der vielseitigsten Feuerwehrfahrzeuge ist das HLF 20-16, ein sogenanntes Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug in größerer Ausführung, was Einsatzmittel zur Brandbekämpfung und Gerätschaften für die technische Unfallhilfe mit sich führt. Mit dieser Art der Beladung können rund 90 Prozent der Feuerwehreinsätze bewältigt werden.

Brandbekämpfung

Das HLF 20-16 hat einen Löschwassertank von mindestens 1600 Litern, daher die Ziffer 16 in der Typenbezeichnung. Dieser Löschwasservorrat reicht für kleinere Brände und darüber hinaus für das Überbrücken der Zeit bis zum Aufbau einer weiteren Wasserversorgung aus. Der Löschwasservorrat ermöglicht, dass die Feuerwehr unmittelbar nach Eintreffen an der Einsatzstelle mit der Brandbekämpfung beginnen kann. Mitgeführte Saugschläuche und Standrohre dienen der Wasserentnahme. Sie werden an die eingebaute Pumpe angeschlossen. Der Pumpendruck würde für eine senkrechte Höhe von 200 Metern ausreichen. Fortgeführt wird das Löschwasser mit Rollschläuchen; insgesamt befinden sich über 400 Meter Schläuche auf diesem Feuerwehrfahrzeug.

logo steig ein 300Feuer wird jedoch, je nach Art des Brandes, nicht nur mit Wasser, sondern auch mit Schaum und Pulver gelöscht. Speziell für Flüssigkeitsbrände enthält das HLF einen Schaummittelvorrat von 120 Litern, aus dem je nach Art des Schaumes mittels eines Zumischers und Schaumstrahlrohren bis zu 800 000 Liter Schaum hergestellt und abgegeben werden können.

Technische Hilfe ist nicht nur der aktuelle Einsatzschwerpunkt der Feuerwehren, sondern auch der vielseitigste Aufgabenbereich. Entsprechend dieser Vielseitigkeit sind auch die auf dem HLF 20-16 mitgeführten Einsatzmittel. Herzstück ist dabei der Hilfeleistungssatz, bestehend aus einer Rettungsschere und einem Spreizer. Ein elektrisch betriebener Kompressor erzeugt Öldruck, welcher diesen beiden Rettungsgeräten die nötige Kraft verleiht, um eingeklemmte Personen aus ihrem Autowrack zu befreien. Bis zu 14 Tonnen kann der Spreizer bewegen. Hinzu kommen noch ebenfalls hydraulische funktionierende Rettungszylinder in unterschiedlichen Größen, die ähnliche einem Teleskop ein- oder mehrstufig ausfahren und so Rettungsöffnungen schaffen.

Als weitere Trennwerkzeuge enthält das HLF 20-16 Trennschleifer und Säbelsäge. Eindrucksvoll ist das sogenannte Plasma-Schneidgerät, das mit elektrischer Energie und hohem Luftdruck Hitze erzeugt, die ähnlich einem Laser Metall zum Schmelzen bringt.

Sind im Feuerwehreinsatz große Lasten zu heben, bietet das HLF 20-16 Hebekissen, Luftheber und einen Hebesatz, dessen Zylinder bis zu 15 Tonnen heben. Vor allem horizontale Lasten können mit dem Mehrzweckzug bewegt werden.

Schutzausrüstung

Im Mittelpunkt jeder Feuerwehr stehen die Feuerwehrfrauen und -männer, die diese Gerätschaften ehrenamtlich bedienen. Deren Schutz ist deshalb oberstes Gebot. Persönliche Ausstattungen wie Feuerwehrhelm, -schutzanzug, -stiefel und -handschuhe bringt jede Einsatzkraft bereits zu Fahrtantritt mit. Die weitere Standardschutzausrüstung ist auf einem HLF 20-16 verlastet, allem voran der Atemschutz. Insgesamt werden auf diesem Fahrzeug vier Atemschutzgeräte mitgeführt, wovon zwei bereits während der Einsatzfahrt angezogen werden können. Die Geräte haben einen Luftvorrat von 1800 Litern, der für eine durchschnittliche Einsatzdauer von 30 Minuten ausreicht.

Schutz bieten jedoch auch die vielfältigen Signal- und Beleuchtungsmöglichkeiten, die das HLF mitführt: Warnschilder, Blitzlichter, Lichtstrahler, Absperrbänder, Kennzeichnungswesten und vieles mehr. Sicherheit bietet auch die Wärmebildkamera, die mittels Infrarot zum Beispiel Glutnester aufspürt.

Tragbare Leitern, Funk- und sonstige Einsatzmittel und anderes mehr sind weitere Bestandteile der Beladung eines HLF 20-16. Auf Spezialfahrzeugen gibt es weitere Einsatzmittel. Zum Beispiel für den Umweltschutz bei Unfällen gefährlicher Stoffe und Güter, bei denen sich atomare, biologische oder chemische Gefahren bestehen. Hier bedarf es spezieller Messgeräte, Pumpen, Schläuche, Auffangbehälter und Schutzausrüstung, die auf besonderen Feuerwehrgerätewagen mitgeführt werden.

Es gibt natürlich viele andere Einsatzfahrzeuge, angefangen von einem Mannschaftstransportfahrzeug (MTW), das in sehr vielen Feuerwehren vorhanden ist, über Tragkraftspritzenfahrzeuge und Löschgruppenfahrzeuge in unterschiedlicher Größe mit und ohne Wassertank je nach Größe der Kommune bis hin zu weiteren Spezialfahrzeugen. Auf diesen ist je nach den örtlichen Gegebenheiten entsprechend weniger an Geräten verlastet.

Damit die Feuerwehr schnell an die Einsatzstelle kommt, ist ein Durchkommen ohne große Hindernisse wichtig. Jeder lernt in seiner Führerscheinausbildung, dass laut Straßenverkehrsordnung bei stockendem Verkehr eine freie Gasse, die „Rettungsgasse“, zu bilden ist. Wenn dies jeder beherzigt, kann die Einsatzursache schnell beseitigt und damit auch die freie Fahrt schneller gewährleistet werden. Mehr Infos gibt es unter: www.rettungsgasse-rettet-leben.de.

Um schnell zur Einsatzstelle zu kommen, sind die Fahrzeuge mit Martinshorn und Blaulicht ausgestattet. Oft beschweren sich Bürger, dass die Fahrzeuge auch nachts mit Martinshorn fahren. Hierzu ist anzumerken, dass die Rettungskräfte bei Einsätzen zwar Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, diese jedoch nicht automatisch dazu führen, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Die Pflicht eine freie Bahn zu schaffen entsteht nur, wenn das Wegerecht durch blaues Blinklicht und Einsatzhorn in Anspruch genommen wird. Dabei ist der Fahrer auch bei einem Unfall zu einem gewissen Teil abgesichert. Wird ohne Einsatzhorn gefahren und es kommt zu einem Unfall, ist der Fahrer zumindest mitschuldig. (nnp)

Mehr Infos zur Imagekampagne auf www.steig-ein.info per Klick auf das nachfolgende Logo:

Infoseite zur Imagekampagne STEIG EIN des Kreisfeuerwehrverbandes Limburg-Weilburg e.V. 2014

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

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