logo lfvHessen/Kiedrich. Seit Juni 2005 besteht in Hessen eine gesetzlich verankerte Rauchmelderpflicht, die  durch die  Hessische Bauordnung (HBO § 13) verbindlich geregelt ist ...


Im Rahmen der 60. Verbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Hessen (LFV) in Kiedrich (Rheingau-Taunus-Kreis) hat jetzt der Präsident Ralf Ackermann (Rodgau) darauf hingewiesen, „dass die derzeit vorgesehenen Übergangsfrist für Bestandsbauten, also für die vor 2005 erbauten Wohngebäude, zum 31.12.2014 ausläuft“. Hier sieht der LFV Hessen dringenden Handlungs- und Informationsbedarf, „um vor allem die Bevölkerung auf die künftig verbindliche Rechtslage hinzuweisen und weiter zu sensibilisieren.“

LFV - Präsident Ackermann bewertet die Einführung der Rauchmelderpflicht in Hessen als einen riesigen Erfolg, „ da damit nachweislich und rechtzeitig in vielen Fällen Brandgefahren erkannt oft tödliche Personen- und hohe Sachschäden vermieden werden konnten“.  In Hessen wird  derzeit  die  Zahl  der  mit Rauchmeldern ausgestatteten Wohnungen auf rund ein Drittel geschätzt, was für den LFV Hessen bedeutet, „dass hier noch mehr Aufklärungs- und Präventionsarbeit zu leisten ist. Mit einer relativ geringen Investition für entsprechende Warngeräte kann man schließlich einen recht optimalen Schutz erreichen – denn Rauchmelder retten Leben“.

Wichtig ist es aus der Sicht von LFV-Präsident Ackermann, dass man sich bei der Umsetzung der Rauchmelderpflicht noch stärker um die Akzeptanz in der Bevölkerung bemühen muss. „Hier sehen wir eine Aufgabe, die wir gemeinsam mit dem Innenministerium vor dem Auslaufen der Übergangsfristen angehen sollten.“

Schon jetzt gibt es zahlreiche Informationsportale im Internet zur Rauchmelderpflicht in Hessen – z.B. www.rauchmelder-lebensretter.de/home/ oder www.hmdis.hessen.de/sicherheit/feuerwehr/rauchwarnmelder-retten-leben

Zudem stehen für Auskünfte auch die örtlichen Feuerwehren zur Verfügung.

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