Fachbereiche/Arbeitskreise

Zur ausreichenden Beteiligung der Mitgliedsfeuerwehren an der Verbandsarbeit und zur Vorbereitung der Beratungen und Beschlüsse im Verbandsausschuss und im Verbandsvorstand wurden Fachbereiche bzw. Arbeitskreise gebildet. Die Verbandsversammlung hat das Recht, weitere Fachbereiche zu bilden. Außerdem kann der Verbandsvorstand kurzfristig weitere sporadische Arbeitskreise bilden. Über die jeweilige Besetzung ist die Verbandsversammlung in der nächsten Sitzung zu unterrichten.


Zusammensetzung und Organisation der Fachbereiche:

Soweit sich aus den besonderen Ordnungen (z.B. Jugendordnung, Geschäftsordnung Musik, Satzung Sterbekasse) keine andere Regelung ergibt:
  • setzen sich die Fachbereiche aus einem nicht stimmberechtigten Mitglied des Vorstandes und Angehörigen der Mitgliedsfeuerwehren, die vom Verbandsausschuss benannt worden sind, zusammen
  • ist die Zahl der stimmberechtigten Teilnehmer je Fachbereich auf fünf Personen beschränkt
  • wählen die Fachbereiche auf die Dauer von fünf Jahren einen/eine Sprecher/Sprecherin, der/die den Fachbereich im Verbandsausschuss vertritt
Die Namen der Sprecher/Sprecherinnen der Fachbereiche werden der Verbandsversammlung mitgeteilt. Die Fachbereiche können sich weiterer sachkundiger Personen und Institutionen bedienen.


Derzeit gebildete Fachbereiche und Arbeitskreise:

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