kfv_banner_fwmann_strahlrohr.jpeg
kfv_banner_frauen_1.jpg
kfv_banner_einsatz_1.jpeg
kfv_banner_jf_mann_1.jpg
kfv_banner_drehleiter_2.jpg
kfv_banner_fahrzeug_2.jpg
kfv_banner_schere_1.jpg
images/kfv_banner/kfv_banner_csa_1.jpg
kfv_banner_atemschutz_1.jpg
kfv_banner_fahrzeug_1.jpg
kfv_banner_atemschutz_4.jpg
kfv_banner_schere_2.jpg
kfv_banner_gefahrgut_1.jpg
kfv_banner_elw2_1.jpg
kfv_banner_leiter_1.jpg
Shadow

Nassauischer FeuerwehrverbandAm Silvesterabend wird das alte Jahr mit viel Lärm verabschiedet. Das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern birgt aber leider vielfältige Brandgefahren. Der Spaß der Silvesterknallerei kann sehr unangenehme Folgen haben und für die Feuerwehren steht die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor ...



Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für so manchen das neue Jahr schlecht angefangen. Schwere Unfälle und Brände häufen sich in der Silvesterzeit.

Die Tatsache, dass Feuerwerksartikel frei verkäuflich sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier mit Sprengstoffen umgegangen wird.

Über die Gefahren und den sachgerechten Umgang mit Feuerwehrskörpern informieren folgende Brandschutztipps:
  • Nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorien 1 oder 2 mit dem neuen CE-Kennzeichen (CE 0589-F1-ZZZZ; CE 0589-F2-ZZZZ wobei ZZZZ = lfd. Nr.) oder mit der alten BAM-Nummer P I oder P II (z.B. BAM-P I-ZZZZ, BAM-P II-ZZZZ; dürfen noch bis zum 03.07.2017 vertrieben werden) verwenden.
  • Zur Kategorie 1 bzw. Klasse I (CE 0589-F1 bzw. BAM-PI) zählt Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk. Kinder und Jugendliche dürfen Produkte der Klasse I erst ab einem Alter von 12 Jahren zünden. Der Verkauf ist ganzjährlich zulässig.
  • Zur Kategorie 2 bzw. Klasse II (CE 0589-F2 bzw. BAM-PII) zählen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. Diese gefährlicheren pyrotechnischen Artikel dürfen nur von Erwachsenen gekauft und nur von diesen am Silvesterabend und am Neujahrstag gezündet wer-den. Der Verkauf ist auf die Zeit vom 29. bis 31. Dezember beschränkt.
  • Werden Ihnen Feuerwerkskörper der Kategorien 3 oder 4 (nur an Personen mit spezieller Erlaubnis oder einem Befähigungsschein zulässig) bzw. solche ohne entsprechende Kennzeichnungen angeboten, informieren Sie die nächste Polizeidienststelle.
  • Knallkörper und Raketen in jedem Fall kühl lagern.
  • Gebrauchsanweisung bereits im Vorfeld sorgfältig studieren.
  • Feuerwerkskörper nur im Freien abbrennen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
  • Nur den Teil aus einer Packung entnehmen, der sofort gebraucht wird.
  • Beim Anzünden der Feuerwerkskörper für sich selbst und die Umgebung (z.B. Gebäude, landwirtschaftliche Einrichtungen, Lagertanks mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen) ausreichenden Sicherheitsabstand bewahren.
  • Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen! Nicht in der Hand behalten.
  • Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert wegwerfen (z.B. in Fenster oder andere Hausöffnungen). Niemals nach Personen werfen oder zielen! Keinesfalls sollten diese pyrotechnischen Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden!
  • Raketen sollten in große Flaschen gestellt werden, die wiederum in einem Kasten stehen. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf leicht brennbares Material fliegen können. Das Bündeln von Raketen soll unterbleiben, da durch ungleiche Zündungen Kursabweichungen unvermeidbar werden.
  • Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.
  • Von Jugendlichen nur ungefährliche und für das entsprechende Alter zugelassene Artikel (z.B. BAM-P I) abbrennen lassen und dabei beaufsichtigen.
  • Fenster, vor allem Dachfenster und soweit möglich auch Rollläden, in der Silvesternacht schließen.
  • Schützen Sie Ihren Balkon oder entsprechende Unterstände vor Böllern! Gartenmöbel, Sonnenschirm, leere Kisten, Zeitungsstapel, der ausgediente Weihnachtsbaum etc. erhöht die Brandlast ungemein.

Sollte dennoch etwas passieren …
  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Melden Sie einen Notfall sofort über den Notruf 112.
  • Für das schnelle Eingreifen der Rettungskräfte sind folgende Informationen wichtig:
    • Wo ist der Notfall eingetreten? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Wer ruft an? Warten Sie auf Rückfragen!
  • Ist das Feuer noch im Entstehen begriffen, unternehmen Sie schnellstens erste Löschversuche um es schon “im Keim” zu ersticken.
    • Löschversuche nur unternehmen, wenn diese ohne Selbstgefährdung möglich sind!
    • Betreten Sie niemals verqualmte Räume. Dort bilden sich tödliche Brandgase. Schließen Sie die Tür des Brandraumes.
  • Wenn Löschversuche nicht möglich sind:
    • Fenster des Raumes schließen, wenn dies ohne eigene Gefährdung möglich ist, ebenso die Tür des Raumes in dem es brennt. Hierdurch wird dem Feuer Sauerstoff entzogen.
  • Personen warnen und sich selbst in Sicherheit bringen (ggf. anderen Personen helfen).
    • Wenn Sie das Gebäude über den Treppenraum nicht mehr verlassen können, begeben Sie sich in einen sicheren Raum, schließen Sie alle Türen hinter sich und machen Sie sich am geöffneten Fenster bemerkbar.
  • Feuerwehr erwarten und einweisen (ggf. auch durch andere Personen).
  • Bis die Feuerwehr eintrifft, sollten Sie versuchen die Brandausweitung zu erschweren:
    • Tür zum Brandraum feucht halten, um Durchbrand zu verzögern oder zu verhindern!
    • Um die Aufheizung der Tür zu verzögern, können Sie, bis die Feuerwehr eintrifft, die Tür mit Wasser kühlen.
  • Wenn Sie das Gebäude oder die Wohnung, Etage verlassen müssen, darauf achten, dass keine Person zurückbleibt.
    • Türen zu Räumen in denen es nicht brennt, können wenn es die Zeit zulässt geschlossen werden, Brandschutztüren und Brandabschnittstüren sollten auf jeden Fall geschlossen sein.
    • Auf keinen Fall die Türen abschließen!
    • Bei Räumen oder Fenstern, die nur mit Schlüssel zugänglich sind, Schlüssel für die Einsatzkräfte bereithalten.
  • Alle in Sicherheit? Außerhalb der Gefahrenzone sollten Sie feststellen, ob alle Hausbewohner in Sicherheit sind, denn bei einer vermissten Person muss die Feuerwehr immer davon ausgehen, dass sich diese eventuell im Gebäude und somit in Gefahr befindet. Feuerwehr sofort bezüglich vermisster Personen in formieren, möglichst schon beim Absetzen des Notrufes, spätestens beim Eintreffen der Feuerwehr.
  • Brandverletzungen mit kaltem Wasser kühlen, anschließend steril abdecken, z.B. mit Alufolie, sauberen Tüchern, nach Möglichkeit steriles Verbandsmaterial aus einem Notfallkoffer.
Ihre Feuerwehr!

Quelle: Nassauischer Feuerwehrverband

Zurück

Nächste Termine

25. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Technische Hilfeleistung VU
26. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Maschinist
26. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Maschinist
26. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Technische Hilfeleistung VU
26. Apr. 2024
19:30 Uhr - 21:00 Uhr
Gemeinsame Jahreshauptversammlung FFen Stadt Limburg
27. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Maschinist
27. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Sprechfunker
27. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Technische Hilfeleistung VU
27. Apr. 2024
10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Verbandsversammlung LFV
28. Apr. 2024
00:00 Uhr
Lehrgang Maschinist